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Wir unter Strom.

FÜR DIE BELIEFERUNG MIT STROM VON ENDKUNDEN IM DEUTSCHEN NIEDERSPANNUNGSNETZ

(Stand 10. Januar 2020)

 

1. Produkthinweis, Geltungsbereich und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle geschäftlichen Beziehungen zur Belieferung mit Strom zwischen dem jeweiligen vertragsschließenden Strombezugskunden (nachfolgend „KUNDE“) und der max.power GmbH (nachfolgend „max.power“). Abweichende Geschäftsbedingungen eines KUNDEN haben keine Gültigkeit. max.power ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Zustimmung des KUNDEN gilt dabei als erteilt, wenn der KUNDE nicht innerhalb von sechs Wochen in Textform widerspricht; die vorgenannte Frist von sechs Wochen beginnt ab dem Zeitpunkt, in welchem der KUNDE die neuen AGB unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderung erhalten hat. max.power wird den KUNDEN dabei ausdrücklich darauf hinweisen, dass die neuen AGB Gültigkeit erlangen, wenn der KUNDE dem nicht widerspricht.

 

2. Verwendung Dritter, Rechtsnachfolge
max.power darf sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen (z. B. Kundendatenpflege und Service-Center). Tritt an Stelle der max.power GmbH ein anderes Unternehmen, welches die Versorgung mit elektrischer Energie zum Geschäftsgegenstand hat, in die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem KUNDEN ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des KUNDEN. Der Wechsel ist dem KUNDEN jedoch mitzuteilen. Ist der KUNDE nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen.

 

3. Art und Umfang der Versorgung
Im Rahmen dieses Vertrages wird Wechselstrom mit einer Nennspannung von 230 V oder Drehstrom mit einer Nennspannung von 400 V geliefert. max.power liefert umweltfreundli-chen Strom, d.h. keinen Strom aus Atom oder Kohlekraftwerken, sondern Strom aus erneuerbaren und umweltfreundlichen Energien. Die genaue Zusammensetzung des Stroms wird durch max.power gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Stromherkunftsnachweis regelmäßig veröffentlicht und dem KUNDEN auch im Zuge der Jahresrechnungen mitgeteilt.

 

4. Vertragslaufzeit, Kündigung, Lieferantenwechsel und Umzug
Das Vertragsverhältnis kommt durch die Vertragsbestätigung von max.power zustande, die dem KUNDEN auf seinen Antrag in Textform zugeht und in der bestätigt wird, ob max.power die gewünschte Lieferung aufnehmen kann. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, er hat keine Mindestlaufzeit. Die Vertragserfüllung beginnt unmittelbar im Anschluss an die Beendigung des Vertrages mit dem bisherigen Versorger. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalen-dermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Der Lieferanten-wechsel erfolgt unentgeltlich und zügig gem. § 20a EnWG. Bei einem Umzug des KUNDEN besteht das Vertragsverhältnis fort. Der KUNDE teilt seine neue Lieferanschrift max.power vor der Übernahme der neuen Wohnung mit. Wird der Bezug von Elektrizität ohne Kündi-gung in Textform eingestellt, so haftet der KUNDE der max.power für die Bezahlung des Grundpreises und des Arbeitspreises in Höhe des von der Messeinrichtung angezeigten Verbrauchs und für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen.

 

5. Vollmachterteilung
Der KUNDE erteilt max.power mit Auftragserteilung eine Vollmacht für alle für den Stromanbieterwechsel relevanten Vorgänge. Dadurch ist max.power in der Lage, den gesamten Lieferantenwechsel und die Strombelieferung für den KUNDEN zu organisieren und abzuwickeln.

 

6. Stromentgelt und Preisanpassungen
Ändern sich Umsatzsteuer, Stromsteuer, EEG-Umlage, sonstige gesetzliche Abgaben oder Umlagen oder werden neue gesetzliche Abgaben oder Umlagen eingeführt, wird der KUNDE über die Anpassung der Preise spätestens mit der nächsten Rechnungsstellung, die den Änderungszeitpunkt beinhaltet, informiert. Alle im Strompreis enthaltenen Abgaben und Umlagen in jeweils aktueller Höhe sind der Jahresabrechnung zu entnehmen. Erhält der Kunde moderne Messeinrichtungen (mME) oder intelligente Messsysteme (iMSys) und werden max.power von dem Messstellenbetreiber dadurch höhere Entgelte für den Messstellenbetrieb in Rechnung gestellt, dann ist max.power berechtigt, diese Kosten dem Kunden (unter Beachtung der Regelung zur Preisobergrenze nach MsbG) in Rechnung zu stellen. Beauftragt der Kunde entgeltpflichtig einen anderen Messstellenbetreiber, wird er dies max.power unverzüglich mitteilen. Im Übrigen werden Änderungen der Preise jeweils zum Monatsbeginn und erst nach Mitteilung in Textform an den KUNDEN wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. max.power wird Höhe und Zeitpunkte der Preisänderungen so bestimmen, dass Kostensenkungen genauso berücksichtigt werden wie Kostenerhöhungen. Im Falle der Änderung der Preise ist der KUNDE berechtigt den Stromlieferungsvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntga-be der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

 

7. Zählerablesung, Abrechnung und Zahlung
Die Zählerstände werden in der Regel durch den Messstellenbetreiber erfasst und durch den örtlichen Netzbetreiber an max.power übermittelt; liegen max.power keine abgelesenen Zählerstände vor, kann max.power den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Innerhalb des Abrechnungszeit-raums, der 12 Monate nicht wesentlich überschreiten sollte, werden von max.power monatliche Abschlagszahlungen auf das erwartete Jahresentgelt erhoben. Bei einer Veränderung der voraussichtlichen Liefermenge oder des Preises können die Abschläge entsprechend angepasst werden. Abweichend von der jährlichen Stromrechnung kann gegen ein zusätzliches Entgelt auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Stromrechnung vereinbart werden. Abschläge und Rechnungen werden zu dem von max.power angegebenen Zeitpunkt fällig.

 

8. Höhere Gewalt und Störung des Netzbetriebs
Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, soweit und solange max.power an dem Bezug oder der vertragsgemäßen Belieferung von Strom durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung max.power nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, gehindert ist. Dies gilt auch bei Störungen der Belieferung, die aus dem Risikobereich des Kunden herrühren. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlus-ses handelt, max.power von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, soweit die Unter-brechung auf nicht berechtigte Maßnahmen von max.power beruht. max.power wird dem KUNDEN auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie max.power bekannt sind oder von max.power in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Darüber hinaus ist die Haftung von max.power – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, wenn der Schaden alleinig auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Pflichten durch max.power beruht. Diese nicht wesentlichen Pflichten sind solche, auf deren Einhaltung der Kunde durch max.power nicht vertrauen kann. Des Weiteren ist die Haftung von max.power im Falle der leichten Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und vertrags-typischen Schaden beschränkt. Davon unberührt bleiben die Bestimmungen des Produkthaf-tungsgesetzes und die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden.

 

9. Verbraucherbeschwerden / Schlichtungsstelle
max.power beantwortet Beanstandungen von Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind, (Verbraucherbeschwerden) gem. § 111a EnWG innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen nach deren Zugang bei max.power. Hilft max.power der Verbraucherbeschwerde innerhalb dieser Frist nicht ab, kann der Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie anrufen (Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/2757240-0, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: in-fo@schlichtungsstelle-energie.de). Daneben unterhält die Bundesnetzagentur einen Ver-braucherservice für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur, Verbraucherser-vice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 030/22480-500 oder 01805/101000, www.bnetza.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de).

 

10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurch-führbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. Ergänzend finden die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsan-schlussverordnung – NAV) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in ihren jeweils gültigen Fassungen Anwendung.

 

Unsere aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung finden Sie unter: www.maxpower.de/datenschutz

 

max.power GmbH, An der Fahrt 5, 55124 Mainz, Tel.: +49 (6131) 696 57 - 280, Fax: +49 (6131) 696 57 - 289

 

Die AGBs finden Sie auch zum Download hier.

 

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